Bekanntmachung

Erneuerung Fallschutzflächen, FZA Glauburgplatz 67-2026-00119





a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Telefon:+49 69-212-74381
Fax:  
E-Mail:verena.ankenbrand@stadt-frankfurt.de
Internet:https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b)
Vergabeverfahren:Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:67-2026-00119
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel


d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Frankfurt am Main, FZA Glauburgplatz
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:Landschaftsbauarbeiten
Umfang der Leistung:Allgemeine Beschreibung der Leistungen
Die Spielflächen und die Bolzplatzfläche, auf der Spielplatz und Freizeitanlage "Glauburgplatz" im Nordend-Ost, sollen mit neuen, inklusiven, Fallschutzbelägen erneuert werden.
Die vorhandenen versandeten Perlkiesflächen werden gegen synthetische Fallschutzbeläge ausgetauscht. Der Zugang zur südlichen Spielfläche wird Barrierefrei
umgestaltet. In Teilen werden im südlichen Spielplatzbereich auch Spielplatzgeräte,
Ausstattungselemente und Sonnenschutz ergänzt. Das vorhandene Teppichflies auf dem Bolzplatz wird mit synthetische Ballspielplatten erneuert.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:  
Zweck des Auftrags:  
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach LosenNein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:07.12.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:26.03.2027
weitere Fristen:  
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a10b14fff4-14d212dfc1133362
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:Nein
NachforderungFehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:29.10.2026
um:11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:04.12.2026
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:29.10.2026
um:11:00 Uhr
Ort:Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien - Submissionsstelle -
Solmsstraße 27 - 37
60486 Frankfurt am Main
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
t) geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/download/VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:1. MVAS 99- Nachweis oder glw. Schulungsnachweis
Zur Erwirkung und Umsetzung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) beim Straßenverkehrsamt, hat der AN bereits zur Angebotsabgabe einen MVAS-Nachweis zu erbringen. Qualifikation/des Schulungsnachweises- Schulung nicht älter als 5 Jahre

2. 1.5.50. EPDM-inSitu-Fallschutzbelag, SBR-Frei/PAK -Frei, 2-schichtig, Fallhöhe 3,0m
Nachweise:
Zertifizierung nach DIN EN 1177:2018 (Stoßdämpfende Spielplatzböden). Das entsprechende HIC-Prüfzeugnis des Systemherstellers ist mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Zeugnis muss die Mindestgesamtdicke für die geforderte Fallhöhe eindeutig hervorgehen. Aktuelles Prüfzeugnis eines akkreditierten Prüfinstituts für das konkrete Gesamtsystem (Verbund aus Basisschicht, Deckschicht und exaktem Bindemitteltyp), das die PAK-Freiheit nach REACH sowie die Einhaltung der DIN EN 71-3 und DIN EN 1177 bestätigt.
Wartungs- und Pflegeanleitungen, Datenblätter des Herstellers
Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen:
Der gesamte Belagsaufbau (Basisschicht und Deckschicht) muss absolut SBR - frei (kein Styrol-Butadien-Kautschuk aus Altgummi/ Altreifen- Recycling) und PAK-Frei sein. Die Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006 Anhang XVII hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) für Spielzeuge und Artikel für den allgemeinen Gebrauch sind zwingend einzuhalten (Grenzwerte < 0,5 mg/kg für relevante Einzel-PAK). Entsprechende Prüfzeugnisse eines akkreditierten Instituts sind mit dem Angebot vorzulegen.

3. Nachweis als Fachbetrieb/ Fachunternehmen Garten- Landschafts- und Sportplatzbau
Nachweis über PQ-VOB Eintrag im Leistungsbereich 211-01 (Landschaftsbauarbeiten) oder Erdarbeiten oder Sportplatzbau oder Mitgliedschaft in den Landesverbänden des BGL (Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.) oder Fachbetriebseigenschaft durch gleichwertige Einzelnachweise.

4. Referenzen:
Vorlage von mind. 2 Referenzen der letzten 5 Jahre.
Die Referenzen müssen belegen, dass der Bieter Sportplatzbauarbeiten, insbesondere Kunststoffbelag, wie hier ausgeschrieben erfolgreich durchgeführt hat.
Für die Ausführung der Belagsarbeiten sind Fachfirmen im VHB 233 zu benennen, wenn diese nicht in Eigenleistung ausgeführt werden. Der AG behält sich vor, von den genannten Nachunternehmern entsprechende Referenzen nachzufordern.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekompetenzstelle
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt