Bekanntmachung

Pforten- und Empfangsdienste in Liegenschaft der Stadt Frankfurt am Main 25-2024-00381





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien
Identifikationsnummer: DE 114 110 388
Internet-Adresse (URL): https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift: Solmsstraße 27-37
Postleitzahl / Ort: 60486 Frankfurt am Main
NUTS-3-Code: DE712
Land: Deutschland
E-Mail: udo.schellenberger@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69-212-35248
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 25-2024-00381
Titel: Pforten- und Empfangsdienste in Liegenschaft der Stadt Frankfurt am Main
Beschreibung: Beschaffung dient des regelmäßigen Bedarfs von Empfangs- und Pforten- Bewachungsdienste in städtischen Dienstgebäude des Rathaus Römer und weiteren Pförtnerlogen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 79992000-4
   
Angaben zum ErfüllungsortPostanschrift: Römerberg 23
Postleitzahl / Ort: 60311 Frankfurt am Main
NUTS-3-Code: DE712
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung:

Grund: Insolvenz
Beschreibung:

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss[1]gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Bei ausländischen Bewerbern, Unterlagen gemäß § 44 Abs.1 VgV.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:

- Bestätigung über die Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Ausführung von Bewachungstätigkeiten nach Vorgaben der "Allgemeinen Arbeitsanweisung Pförtnerinnen und Pförtner" (Anlage 1 der
Leistungsbeschreibung),
- Unterlagen gemäß Bieter - Checkliste
- zwingend vorzulegende Unterlagen
- Bestätigung der Besichtigung
- Formular Eigenerklärung für Liefer- und Dienstleistung
- mit dem Angebot unabdingbar auszufüllende Datei: "Kurzlebenslauf Fremdfirma"

Die Prüfung der Bietereignung erfolgt nach § 122 GWB / §§ 44, 45, 46 VgV.
Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Optionszeiten) eine Erlaubnis gemäß § 34a Absatz 1 GewO und besitzt eine Mitgliedschaft im Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft.

Der Auftragnehmer garantiert, dass er alle für Bewachungsaufgaben eingesetzten Personen der zuständigen Behörde gemäß § 9 Abs. 3 der Bewachungsverordnung gemeldet sind. Der Auftragnehmer muss bei Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis des für den Betriebssitz zuständigen Landesarbeitsamtes zur gewerblichen Überlassung von Leiharbeitnehmerinnen/ Leiharbeitnehmern im Sinne des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sein.

Der AN hat über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Optionszeiten) eine Erlaubnis gemäß § 34 Absatz 1 S.1 Gewerbeordnung und eine Mitgliedschaft im Bundesverband Wach-und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft zu besitzen. Der AN ist verpflichtet, dem AG unaufgefordert die jeweilige Verlängerung der Erlaubnis nach § 34a GewO und die o. geforderte Mitgliedschaft nachzuweisen.

Darüber hinaus hat der AN eine VdS-zertifizierte Notrufzentrale, welche kalendertäglich 24 Stunden besetzt ist, vorzuweisen. Der AN ist verpflichtet, dem AG während der Vertragslaufzeit unaufgefordert die jeweilige Verlängerung der Zertifizierung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Umsatzhöhe der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der
ausgeschriebenen Dienstleistungen

Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € p. a. mal zwei, Tätigkeitsschäden bzw. Bearbeitungsschäden 5 Mio. € p. a. mal zwei sowie Schlüsselschäden 500.000 € p. a. mal zwei je Schadenfall, sowie Umwelthaftpflichtversicherung für Personen-, sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal 5.Mio. € je Schadenfall gemäß BVB. Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Erklärung der Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Drei Referenzen von in der Art mit den ausgeschriebenen Leistungen des vergleichbaren Vergabeverfahrens. Das beiliegendes Formblatt ("Anlage 3.1 der Bieter-Checkliste") ist zwingend auszufüllen.

Darstellung der Arbeitsorganisation (Objektübernahme und -vorbereitung, Einarbeitungsphase). Dienstkleidung, Nachweise über die Eignung des eingesetzten Personals, sowie polizeiliche Nachweise wie z.B. Führungszeugnisse.

Aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiter innen im Bereich der ausgeschriebenen Dienstleistungen Pforten- und Empfangsdienste explizit aufgeteilt nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte.

Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation)

Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Dokumentation und unangemeldeter Qualitätskontrollen
- In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen.
- Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?

Die Niederlassung des Auftragnehmers liegt in Frankfurt am Main (ca. 50 Km im Umkreis des Rathauses Römer, Frankfurt am Main)?
- Wenn ja, Adresse angeben
- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße
Leistungserbringung sichergestellt werden kann. Eine Ersatzgestellung ist
durch den Auftragnehmer bei Bedarf spätestens innerhalb 1 Stunde, nach
Meldung durch 25.42 Sicherheit oder benannter Vertretung, zu leisten.

Der AN hat über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich etwaiger Optionszeiten) eine Erlaubnis gemäß § 34 Absatz 1 S.1 Gewerbeordnung und eine Mitgliedschaft im Bundesverband Wach-und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft zu besitzen. Der AN ist verpflichtet, dem AG unaufgefordert die jeweilige Verlängerung der Erlaubnis nach § 34a GeWO und die Mitgliedschaft im Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) oder einer
gleichwertigen Vereinigung nachzuweisen.

Bitte beachten! Es können nur Angebote von Bieterinnen/Bietern berücksichtigt werden, die bei Angebotsabgabe bereits im Besitz einer Erlaubnis des für den Betriebssitz zuständigen Landesarbeitsamtes zur gewerblichen Überlassung von Leiharbeitnehmerinnen/ Leiharbeitnehmern im Sinne des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind und das Original oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie dieser Erlaubnis.

· VdS-zertifizierte Notrufzentrale, die kalendertäglich 24 Stunden besetzt ist. Der AN ist verpflichtet, dem AG während der Vertragslaufzeit unaufgefordert die jeweilige Verlängerung der Zertifizierung nachzuweisen.

· Vor Leistungsausführungsbeginn benennt der AN einen Einsatz- /Projektleiter (Sicherheitsdienstleitung) und einen Stellvertreter, der IHK geprüfte Werkschutzfachkraft oder Werk-schutzmeister mit IHK Prüfung oder vergleichbarer Qualifikation ist. Der Austausch eines vorgesehenen Einsatz-/Projektleiters und/oder eines seiner vorgesehenen Stellvertreters (Objektleitung) bedarf der schriftlichen Zustimmung des AGs. Der schriftlichen Zustimmung bedarf es nur dann nicht, soweit der Einsatz des betreffenden Einsatz-/Projektleiters und/oder seines Stellvertreters aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund Ausscheidens aus dem Unternehmen unmöglich wird.

Näheres zur Startup Phase wird erläutert in der in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung 4.1.

Der AN hat eine Objektleitung sowie deren Vertretung (bis zu 3 Mitarbeiter) zu benennen, die für das Management seiner Leistungen vor Ort und den Umgang mit allen operativen Angelegenheiten verantwortlich ist. Die Objektleitung kümmert sich in den Objekten der beauftragten Liegenschaften um die Kontinuität des Tages- und Nachtgeschäfts und beaufsichtigt die Leistungen der Beschäftigten des AN nach Maßgabe des Auftrags in eigener Verantwortung. Die Objektleitung muss bei Bedarf während der Betriebszeiten vor Ort in den Liegenschaften zur Verfügung stehen. Die Objektleitung sowie deren Vertretung ist zur selbstständigen Entscheidung in allen Angelegenheiten des AN gegenüber dem AG ermächtigt. Die Objektleitung ist für die Abteilung 25.42 Sicherheit im Zusammenhang mit der Sicherheit, sowie an den Liegenschaften vor Ort für alle Fragen, Beschwerden etc. Ansprechpartner. Deren Vertretungen müssen über eine zentrale Telefonnummer rund um die Uhr (24/7) für den AG, die betreuende Stelle Abteilung 25.42 Sicherheit unmittelbar erreichbar sein. Die unverzügliche Übermittelung von Informationen seitens 25.42 Sicherheit in die jeweiligen Pforten, muss gewährleistet sein.

· Der AN verpflichtet sich, pro Objekt mindestens 1 Kontrolle wöchentlich bei seinem Pfortenpersonal durchzuführen
· Niederlassung in Frankfurt am Main oder im Umkreis von 50 Km des Rathaus Römer entfernt. Wenn nein ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
·Der AN garantiert, dass er alle für Bewachungsaufgaben eingesetzten Personen der zuständigen Behörde gemäß § 9 Abs. 3 der BewachV gemeldet
·Ersatzgestellung bei Bedarf, spätestens maximal innerhalb von 1 Stunde, nach Meldung durch 25.42 Sicherheit oder benannter Vertretung.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Elektronische RechnungsstellungElektronische Rechnungsstellung: Nein
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Frist für den Eingang der Angebote: 19.02.2025 12:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 19.02.2025 12:00 Uhr
Ort der Angebotsöffnung: Solmsstraße 27-37
- Submissionsstelle -
60486 Frankfurt am Main
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1927a6b2a13-6605c9afc433e991
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Identifikationsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt
NUTS-3-Code: DE711
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 126603
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Empfangsdienst und Pfortendienst in 4 Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main.Empfangs- und Pfortendienste mit Arbeitnehmerüberlassung an jedem Wochentag nach Arbeitsanweisungen in den einzelnen Dienststellen oder Pforten.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.04.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2026
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahre mit der Option zur Verlängerung für 3 weitere Verlängerungen von jeweils einem Jahr. Sollte der Vertrag verlängert werden wird dies sechs Monate vor Vertragsende bekanntgegeben. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Vertragsverlängerung.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stunden sind als Mengengerüsts von x Stunden verankert und dienen ausschließlich zu Kalkulation- und Wertungszwecken. Ein Anspruch des Auftragnehmers darauf, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung tatsächlich x Stunden anfallen und von ihm in Rechnung gestellt werden können, wird nicht begründet.

Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe unter http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de.

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.

Erläuterung Wertungsschema:

Kriterium Preis: Die Wertung erfolgt mit 100 % Preis
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums "Preis" wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren Angebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein