Vorinformation

Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. VI-20-2026-00003





Vorinformation

Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb
Vertragspartei und DienstleisterOffizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei
Identifikationsnummer: DE 114 110 388
Postanschrift: Paulsplatz 9
Postleitzahl / Ort: 60311 Frankfurt am Main
NUTS-3-Code: DE712
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 2120
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VI-20-2026-00003
Titel: Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M.
Beschreibung: Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. ab 21.04.2028 zur allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Es handelt sich um eine Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen: Nein
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 900.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 65210000-8
   
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 60311 Frankfurt a. M.
NUTS-3-Code: DE712
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Stadt Frankfurt am Main, Bevölkerungszahl im September 2025 laut dem Statistischen Landesamt Hessen 758.705, gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der mit der Mainova AG - Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main - bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 20. April 2028 endet. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nunmehr, den vorgenannten Gaskonzessionsvertrag mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit neu zu vergeben (geschätzter Gesamtwert rd. 900 Mio. €). Die geschätzte Laufzeit erstreckt sich voraussichtlich vom 21. April 2028 bis maximal zum 20. April 2048.

Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Frankfurt interessiert sind, werden gebeten, Ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis spätestens

21. August 2026 10:00 Uhr

bei der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Frankfurt am Main per E-Mail zu bekunden:
Stadtkämmerei
Abteilung 20.1
Zentrales Einkaufs- und Vergabemanagement
Ausschreibungsservice
Paulsplatz 9
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de
Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, etwaige Qualifikationsnachweise nachzufordern.

Nach Ablauf der Interessensbekundungsfrist wird die Stadt Frankfurt am Main alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung eingereicht haben, zur Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung und einer Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Russlandsanktionen auffordern. Die Frist zur Abgabe wird in der Aufforderung festgelegt.

Nach Eingang der Erklärungen werden die Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes gem. § 46a EnWG über einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden Unterlagen erfolgen.

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Angaben zum diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren werden in den Verfahrensunterlagen enthalten sein.

Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 EnWG hat die Bekanntmachung - neben einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger- zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen, wenn im Gemeindegebiet mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienAuftragsunterlagen
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: folgen nach erfolgreich abgeschlossenem Interessenbekundungsverfahren
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadtkämmerei Frankfurt am Main
Identifikationsnummer: DE 114 110 388

Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 60311 Frankfurt am Main
NUTS-3-Code: DE712
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de
Informationen zur Einreichung  
Fristen für die Bekundung von Interesse  
 Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 21.08.2026 10:00
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Auftragsunterlagen
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter (URL): https://mailto:ausschreibungsservice(at)stadt-frankfurt.de
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Identifikationsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt
NUTS-3-Code: DE711
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 126603
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt
Identifikationsnummer: DE 114 110388
NUTS-3-Code: DE712
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. ab 21.04.2028 zur allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 900.000.000,00 EUR
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 21.04.2028 Enddatum der Laufzeit: 21.04.2048
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Verfahrensfehler und Rechtsverstöße, die sich aus der Bekanntmachung nach §46 Abs 3 EnWG ergeben, unterliegen dem Rügeregime des § 47 EnWG. Sie sind nach § 47 Abs. 2Satz 1 EnWG innerhalb der sog. Interessensbekundungsfirst (§46 Abs. 4 Satz 4 EnWG) zu rügen. Allerdings gilt das nur für solche Rechtsverletzungen, die aus der Bekanntmachung selbst erkennbar sind.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien  
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein