| Vorinformation | |
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Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb | |
| Vertragspartei und Dienstleister | Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei Identifikationsnummer: DE 114 110 388 Postanschrift: Paulsplatz 9 Postleitzahl / Ort: 60311 Frankfurt am Main NUTS-3-Code: DE712 Land: Deutschland E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de Telefon: +49 69 2120 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: VI-20-2026-00003 Titel: Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. Beschreibung: Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. ab 21.04.2028 zur allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Art des Auftrags: Dienstleistungen Es handelt sich um eine Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen: Nein |
| Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 900.000.000,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 65210000-8 | |
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 60311 Frankfurt a. M. NUTS-3-Code: DE712 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Stadt Frankfurt am Main, Bevölkerungszahl im September 2025 laut dem Statistischen Landesamt Hessen 758.705, gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der mit der Mainova AG - Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main - bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 20. April 2028 endet. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nunmehr, den vorgenannten Gaskonzessionsvertrag mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit neu zu vergeben (geschätzter Gesamtwert rd. 900 Mio. €). Die geschätzte Laufzeit erstreckt sich voraussichtlich vom 21. April 2028 bis maximal zum 20. April 2048. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Frankfurt interessiert sind, werden gebeten, Ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis spätestens 21. August 2026 10:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Frankfurt am Main per E-Mail zu bekunden: Stadtkämmerei Abteilung 20.1 Zentrales Einkaufs- und Vergabemanagement Ausschreibungsservice Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, etwaige Qualifikationsnachweise nachzufordern. Nach Ablauf der Interessensbekundungsfrist wird die Stadt Frankfurt am Main alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung eingereicht haben, zur Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung und einer Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Russlandsanktionen auffordern. Die Frist zur Abgabe wird in der Aufforderung festgelegt. Nach Eingang der Erklärungen werden die Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes gem. § 46a EnWG über einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden Unterlagen erfolgen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Angaben zum diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren werden in den Verfahrensunterlagen enthalten sein. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 EnWG hat die Bekanntmachung - neben einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger- zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen, wenn im Gemeindegebiet mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein | |
| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: folgen nach erfolgreich abgeschlossenem Interessenbekundungsverfahren |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadtkämmerei Frankfurt am Main Identifikationsnummer: DE 114 110 388 Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 60311 Frankfurt am Main NUTS-3-Code: DE712 Land: Deutschland E-Mail: ausschreibungsservice@stadt-frankfurt.de |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen für die Bekundung von Interesse | |
| Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 21.08.2026 10:00 | |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de |
| Auftragsunterlagen |
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter (URL): https://mailto:ausschreibungsservice(at)stadt-frankfurt.de Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB). |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: t:06151126603 Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151 126603 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt |
Identifikationsnummer: DE 114 110388 NUTS-3-Code: DE712 |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gaskonzession der Stadt Frankfurt a. M. ab 21.04.2028 zur allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 900.000.000,00 EUR |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 21.04.2028 Enddatum der Laufzeit: 21.04.2048 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Verfahrensfehler und Rechtsverstöße, die sich aus der Bekanntmachung nach §46 Abs 3 EnWG ergeben, unterliegen dem Rügeregime des § 47 EnWG. Sie sind nach § 47 Abs. 2Satz 1 EnWG innerhalb der sog. Interessensbekundungsfirst (§46 Abs. 4 Satz 4 EnWG) zu rügen. Allerdings gilt das nur für solche Rechtsverletzungen, die aus der Bekanntmachung selbst erkennbar sind. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |