- Eigenerklärung zum Nettogesamtumsatz der letzten drei Jahre vor Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossene Geschäftsjahre (Angabe in Euro und Jahreszahl). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine Einzeldarstellung der Netto-Gesamtjahresumsätze für jedes in der Bietergemeinschaft tätige Unternehmen vorzulegen. Eine summarische Darstellung ist nicht zulässig. (siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
- Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs- und Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt (siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
- Bestätigung, dass weder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde noch ein entsprechender Antrag gestellt oder mangels Masse abgewiesen wurde. (siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
- Bestätigung, dass keine schwerwiegenden beruflichen oder geschäftlichen Verfehlungen vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Integrität des Unternehmens begründen könnten. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen berufliche Pflichten, gravierende Vertragsverletzungen, unzulässige Wettbewerbsabsprachen oder sonstige Handlungen, die geeignet sind, das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu beeinträchtigen. (siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer für Personenschäden von 1,5 Mio. € und Sach- und Vermögensschäden von 250.000,00 € (siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen). Der Bieter hat zum Nachweis einer ausreichenden Berufs- und Haftpflichtversicherung entweder eine aktuelle Versicherungsbestätigung beziehungsweise Versicherungspolice eines Versicherungsunternehmens vorzulegen. Alternativ kann eine verbindliche Absichtserklärung eines solchen Versicherungsunternehmens eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufs- und Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die endgültige Versicherungsbestätigung anzufordern. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann der Zuschlag versagt werden.
- Erklärung über den Einsatz von Nach- und Verleihunternehmern (Formblatt 234 / 235) - optional
- Nachweis mindestens zwei einschlägiger Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die hinsichtlich des Auftraggebers (öffentliche Hand) als auch der Anpassbarkeit des Pressespiegels (individualisierbare Suche durch Verschlagwortung) vergleichbar sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung (Anlage 04 - Beiblatt Referenzen Unternehmen). | |