DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG
Mit Ihrer Registrierung erklären Sie sich mit unseren Nutzungsbedingungen
der Vergabeplattform der Stadt Frankfurt am Main und unserer Datenschutzerklärung
einverstanden.
In den nächsten beiden Schritten geben Sie "Unternehmensdaten" ein, die nachfolgend um "Nutzerdaten" ergänzt werden und die personenbezogene Daten beinhalten: Nutzername, Position im Unternehmen (Abteilung) sowie Kontaktdaten. Am Ende der Registrierung erhalten Sie eine "Zusammenfassung" Ihrer Anmeldedaten, die Sie abschließend bestätigen müssen.
Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke
- der Teilnahme von Unternehmen bzw. Personen an Vergabeverfahren der Stadt Frankfurt am Main,
- der Kommunikation zwischen vergabeverantwortlicher Stelle und registrierten Nutzerinnen bzw. Nutzern,
- der Bewerber- bzw. Bieterauswahl durch die vergabeverantwortlichen Stellen bei beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und freihändigen Vergaben bzw. nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren sowie
- der Angebotsöffnung durch - auch zentrale - Submissionsstellen
erhoben, verschlüsselt übermittelt, automatisiert und manuell verarbeitet, gespeichert
sowie gelöscht. Rechtsgrundlagen hierfür sind: Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO), Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG),
Vergabe- und Haushaltsrecht (insbesondere GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOB/A, HVTG,
GemHVO), Städtische Vergabe- und Beschaffungsordnung, in der jeweils gültigen
Fassung.
Eine Datenweitergabe an Dritte (insbesondere externe Architektur- oder
Ingenieurbüros) erfolgt nur, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im
Zusammenhang mit städtischen Vergabeverfahren ausführen und auf das Gesetz über
die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen verpflichtet worden sind.
Städtische Gremien, insbesondere die Magistratsvergabekommission und ihre
Geschäftsstelle in der Stadtkämmerei, können Einblick in personenbezogene Daten
erhalten, sofern Vergabeverfahren eine bestimmte Vorlagepflichtgrenze erreichen bzw.
überschreiten. Das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main nimmt im Rahmen seiner
stichprobenhaften Prüftätigkeit im Einzelfall ebenfalls Einblick in Vergabeakten.
Ferner können personenbezogene Daten bei weiteren (öffentlichen) Stellen berechtigt
erhoben oder an diese übermittelt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um
Inhalte in folgenden Zusammenhängen:
-
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (ausgestellt vom Bundesamt für Justiz) sowie
- künftig - aus dem Wettbewerbsregister (geführt beim Bundeskartellamt) vor
Zuschlagserteilung von mindestens dem für den Zuschlag vorgesehenen Bietenden bei
Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR (netto) (§ 19 Absatz 4 MindestlohnG, § 150 a GewO, § 6 WRegG).
-
Mitteilungen über Vergabesperren (Melde- und Informationsstelle MIS bei der
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main).
-
Vergabeakten (z. B. für Vergabekammern, VOB-Stellen oder Gerichte sowie ggf. von der
Stadt Frankfurt am Main mandatierte Rechtsanwaltskanzleien anlässlich
Nachprüfungsverfahren bzw. Gerichtsprozessen).
-
Mitteilungen insbesondere bei Anhaltspunkten für schwere Verfehlungen,
Korruptionsverdacht oder preis- bzw. sonstige wettbewerbsbeschränkende
Absprachen (z. B. an Strafverfolgungsorgane, Oberfinanzdirektion Frankfurt am
Main oder Antikorruptionsreferat der Stadt Frankfurt am Main).
Eine mögliche Einsichtnahme durch den Softwarehersteller des Vergabemanagement-Systems
(VMS) kann im Zusammenhang mit der (Fern-)Wartung des IT-Systems
insbesondere bei Fehleranalysen und -behebung auf der Grundlage eines
Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisses erfolgen. Hierfür ist stets eine vorherige
Genehmigung der das VMS betreuenden Ämter (IT-technisch: Kassen- und Steueramt,
fachlich: Stadtkämmerei) erforderlich.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten in bestimmten - gesetzlich
vorgegebenen - Fällen im Rahmen konkreter Vergabeverfahren in
Zuschlaginformationen, auf deren Verlangen hin, an andere (unterlegene) Bietende
sowie in Bekanntgaben vergebener Aufträge ab 15.000 EUR (netto) gemäß § 15 Absatz
3 HVTG einfließen.
Ihre Registrierung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit
Wirkung für die Zukunft - postalisch, per E-Mail oder per Fax - gegenüber der
Stadtkämmerei Frankfurt am Main
Amtsleitung
Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main
E-Mail: stadtkaemmerei@stadt-frankfurt.de
berichtigt, gelöscht, gesperrt oder widerrufen werden (Widerspruchsrecht), sofern
nicht andere gesetzliche Regelungen - z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder
Verjährungsfristen durch die Beteiligung an Vergabeverfahren - oder Verordnungen
(z. B. GemHVO) oder die Aktenordnung der Stadt Frankfurt am Main oder vertragliche
Pflichten dem entgegenstehen. Dort erhalten Sie auf Wunsch auch jederzeit Auskünfte
zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Auskunftsrecht). Darüber hinaus steht
Ihnen der Beschwerdeweg bei einer Aufsichtsbehörde offen (Beschwerderecht):
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
E-Mail: https://datenschutz.hessen.de/über-uns/kontakt
Telefon: +49 (0)611 / 1408 - 0
Fax: +49 (0)611 / 1408 - 611
Hinweise: Nur nach erfolgter Registrierung können Sie beispielsweise an
Vergabeverfahren der Stadt Frankfurt am Main auf elektronischem Wege teilnehmen,
elektronische Nachrichten austauschen oder elektronische Angebote abgeben. Sie
werden darüber hinaus über Bieterfragen und die Antworten der
vergabeverantwortlichen Stellen dazu informiert. Gleiches gilt etwa für geänderte
Vergabeunterlagen. Vergaberechtlich können oder müssen Teilnahmeanträge oder
Angebote, die nicht alle erforderlichen Angaben, Nachweise etc. beinhalten, von
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (siehe dazu insbesondere § 57 VgV, § 42 UVgO, § 16
VOL/A, § 16 VOB/A EU, § 16 VOB/A).